Über kurz oder lang sollten alle öffentlichen Einrichtungen mit Höranlagen ausgestattet sein. Für alle Neubauten und andere genehmigungspflichtige Bauvorhaben ist dies bereits seit 2013 im sächsischen Baurecht verankert. Insbesondere private Eigentümer oder Träger von bestehenden öffentlichen Einrichtungen können für deren nachträgliche Ausrüstung mit Höranlagen sogar eine relativ großzügige finanzielle Bezuschussung durch den Freistaat Sachsen im Rahmen des jährlich fortgeschriebenen Investitionsprogramms “Lieblingsplätze für alle” erhalten.
Wie so oft, geht aber auch in Sachen Höranlagen nicht alles allein nach unseren Wünschen. Allerdings lassen sich Wünsche meist auch nur erfüllen, wenn sie überhaupt erst einmal bekannt sind. Leider ahnen manche Betreiber oder Träger überhaupt nicht, wie viele Hörbehinderte auf den Besuch ihrer Einrichtung verzichten oder nur wenig Freude daran haben, weil es eben noch keine Höranlage dort gibt.
Deshalb:
Halten Sie mit Ihrem Wunsch nach einer Höranlage nicht hinter dem Berg! Zögern Sie nicht, das Personal in der jeweiligen Einrichtung oder deren Leitung daraufhin anzusprechen. Und bitte teilen Sie auch uns mit, in welcher Einrichtung Sie selbst eine Höranlage am meisten vermissen.
Ihre Wünsche können Sie uns gern über unser Kontaktformular senden.
Wir wissen nicht, ob und wie schnell Ihr Wunsch erfüllt werden kann, aber wir versprechen Ihnen dafür zu sorgen, dass er an der richtigen Stelle ankommt!